Mutterschaft
Auf der Webseite der Landesverwaltung finden Sie eine Übersicht von diversen Informationen zum Thema Schwangerschaft und Geburt.
Schwanger.li berät Sie auch bei rechtlichen Fragen zum Thema Mutterschaft und Karenz. Auf der Internetseite finden Sie übersichtliche Broschüren zu den ersten Schritten nach der Geburt (siehe Box rechts).
Mutterschaftstaggeld: Der Mutterschaftsurlaub beträgt in Liechtenstein 20 Wochen. Davon müssen 16 Wochen nach der Geburt genommen werden. Der Mutterschaftsurlaub verlängert sich nicht, wenn Sie oder Ihr Kind krank sind.
Totgeburt: Leider verläuft nicht jede Schwangerschaft positiv und das Kind verstirbt vor der Geburt. Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht auch bei einer Totgeburt, sofern die Schwangerschaft mindestens 23 Wochen gedauert hat.
Pflegeurlaub: Jedem Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmerin stehen drei Tage Pflegeurlaub pro Pflegefall zu. Das bedeutet, dass jede neue Erkrankung als einzelner Pflegefall zählt. Der Arbeitgeber kann ein ärztliches Zeugnis verlangen.
Elternurlaub: Es gibt die Möglichkeit, unbezahlten Elternurlaub im Umfang von jeweils vier Monaten zu nehmen. Dafür müssen die Kinder im gemeinsamen Haushalt leben und überwiegend selbstständig betreut werden. Der Elternurlaub kann Vollzeit, in Teilzeit oder stundenweise bezogen werden. Dabei ist auf das berechtigte Interesse des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.
Familienhilfe: Im Wochenbett soll sich die Mutter – so gut es geht – schonen und von der Geburt erholen. Daher kann Unterstützung durch die Familienhilfe beantragt werden. Wenden Sie sich direkt an die Familienhilfe, dort werden Sie entsprechend beraten.
Broschüren
Sachwalterschaft
In manchen Situationen kann für das Kind ein Sachwalter bestellt werden. Ein Sachwalter ist die gesetzliche Vertretung des Kindes und trifft Entscheidungen stets in dessen Interesse. Die Eltern bleiben jedoch Erziehungsberechtigte.
- Sachwalterschaft beantragen: Um einen Sachwalter zu bestellen, müssen Sie einen Antrag an das Landgericht Vaduz stellen.
- Wer? Ein Sachwalter kann eine nahestehende Person (z. B. Eltern oder Bekannte), ein Mitglied des Sachwaltervereins oder ein Rechtsanwalt sein.
- Aufgaben: Der Sachwalter übernimmt konkrete, vom Gericht festgelegte Aufgaben. Zu den Aufgaben gehört beispielsweise die Vertretung vor Ämtern oder Behörden, die Zustimmung zu medizinischen Behandlungen, die Verwaltung von Vermögen und vieles mehr.
Weitere Informationen zum Thema Sachwalterschaft finden Sie auf der Internetseite des Sachwaltervereins.
Links
Ombudstelle für Kinder und Jugendliche in Liechtenstein (OSKJ)
Ombudstelle für Kinder und Jugendliche (OSKJ)
Die Ombudstelle setzt sich für die Umsetzung und Einhaltung der Kinderrechte ein. Falls ein Kind benachteiligt wird, kann die Ombudstelle die Eltern bei der Durchsetzung des Rechts unterstützen.
Aufgabe: Sie unterstützt bei Schwierigkeiten mit Behörden und Ämtern, macht mit Projekten auf Missstände aufmerksam und setzt sich dafür ein, dass Kinder ihre Rechte kennen.
